10 Verfassungsrecht
I. Augsberg, „Wer glauben will, muss zahlen“? Erwerb und Aufgabe der Kirchenmitgliedschaft im Spannungsfeld von Kirchenrecht und Religionsverfassungsrecht (AöR 2013, 493).
Am 26. September 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt, dessen angeblich zentrale Aussage von der Tagespresse mit markigen Worten zusammengefasst wurde. Offenbar handelte es sich demnach um ein Verfahren, in dem grundsätzlich über die Zulässigkeit von Kirchensteuern entschieden wurde und nicht nur das: Anscheinend erging die entsprechende Entscheidung im Ergebnis zu Gunsten der Kirche. Der Autor zeigt, dass das Urteil deutlich unspektakulärerer ist.