vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Präklusivfrist.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5484Jus-Extra OGH-Z 2014, 7 Heft 342 v. 1.3.2014

ABGB § 1111, ABGB § 1451, ABGB § 1497, ABGB § 1501

Auch eine Präklusivfrist wie die des § 1111 ABGB kann durch Vergleichsverhandlungen verlängert werden; bei Zuwarten mit der Klagsführung nach endgültigem Scheitern der Vergleichsverhandlungen um mehr als drei Monate ist jedoch Rechtsverlust bereits eingetreten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte