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Rückforderung einer Überzahlung.

5. OGH – Zivilsachen66.01 ASVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5504Jus-Extra OGH-Z 2014, 10 Heft 342 v. 1.3.2014

ASVG § 107

Wählt der Versicherungsträger für die Rückführung einer im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses erfolgten Überzahlung nicht den Weg der Abrechnung (§ 103 Abs 1 ASVG), sondern den der Rückforderung nach § 107 Abs 1 ASVG, kann er sich nur auf die dort genannten Rückforderungsgründe stützen.

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