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„Schlichte“ Verwarnung.

5. OGH – Zivilsachen60.01 ArbVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5498Jus-Extra OGH-Z 2014, 9 Heft 342 v. 1.3.2014

ArbVG § 102

Ob eine „schlichte“ Verwarnung oder eine Disziplinarmaßnahme vorliegt, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

OGH, 28.10.2013, 8 ObA 48/13m

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