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Maßnahme gegen Dienstnehmer, kein Beschwerderecht des Dienstgebers.

3. VwGH – Administrativrecht34 MonopoleSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5704Jus-Extra VwGH-A 2014, 7 Heft 342 v. 1.3.2014

GlücksspielG § 50, AVG § 67a

I. Aus § 3 ASchG lässt sich kein subjektives Recht für den Arbeitgeber ableiten, im Falle von Rechtseingriffen gegenüber seinen Arbeitnehmern im eigenen Namen Maßnahmenbeschwerden gem § 67a Abs 1 Z 2 AVG zu erheben. Aus einer Fürsorgepflicht für einen Dritten ist kein subjektives Recht abzuleiten, im Falle von Rechtseingriffen gegen den Dritten Rechtsmittel (im eigenen Namen) zu erheben.

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