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Wiederaufnahme, Einstellung, Fortführung.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5706Jus-Extra VwGH-A 2014, 7 Heft 342 v. 1.3.2014

AVG § 69

Die Einstellung eines zunächst geführten Wiederaufnahmeverfahrens steht einer nachfolgenden Fortsetzung des Verfahrens nicht entgegen.

VwGH, 17.12.2013, 2012/01/0088

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