GSVG § 4
Beitragsforderungen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind – ungeachtet der Erlassung des Einkommensteuerbescheides erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – als Insolvenzforderungen (§ 51 IO) zu qualifizieren.
VwGH, 11.12.2013, 2012/08/0288