B-VG Art 144 Abs 1, GEG 1962 § 7 Abs 4a
Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakters der angefochtenen Entscheidung der Bundesministerin für Justiz: Der Erklärung einer Behörde, dass sie zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlass finde, fehlt jeder rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt. Verweis auf VfSlg 10569/1985 und VfSlg 10023/1984.