B-VG Art 140 Abs 1, VfGG § 15 Abs 2, EStG 1988 § 27
Zurückweisung eines mit inhaltlichen Fehlern behafteten Antrages; fehlende Bezugnahme auf den maßgeblichen Artikel der Bundesverfassung kein verbesserungsfähiger Mangel: Eingabe auf Art 139 B-VG gestützt, hingegen keine Bezugnahme auf Art 140 B-VG (auf Grund dessen gegen die im Antrag bezeichnete Gesetzesbestimmung der VfGH offenbar angerufen werden sollte).