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Der Tatbestand des § 304 Abs 1 StGB ist bereits mit dem Fordern, Annehmen oder Sich-versprechen-Lassen vollendet.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4779Jus-Extra OGH-St 2014, 3 Heft 341 v. 1.2.2014

StGB § 304

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