vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Widerklage, Wiederaufnahmsklage, Gerichtsstand.

5. OGH – Zivilsachen22.01 JurisdiktionsnormSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5482Jus-Extra OGH-Z 2014, 6 Heft 341 v. 1.2.2014

JN § 96

Der Gerichtsstand der Widerklage nach § 96 JN kann nicht darauf gegründet werden, dass der Beklagte eine Wiederaufnahmsklage eingebracht hat. Zwischen dem Anspruch der Widerklage und dem Anspruch der Wiederaufnahmeklage besteht weder Konnexität noch Kompensabilität.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte