BSVG § 20a
I. Auf Grund einer strikten Wortinterpretation des § 20a zweiter Satz BSVG könnte angenommen werden, dass Einnahmen aus bloßen Vermietungen
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BSVG § 20a
I. Auf Grund einer strikten Wortinterpretation des § 20a zweiter Satz BSVG könnte angenommen werden, dass Einnahmen aus bloßen Vermietungen
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