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Ärzte, Disziplinarrecht, Wiederaufnahme.

2. Verfassungsgerichtshof82 GesundheitsrechtMag. Katharina SallagerJus-Extra VfGH 2014/5001Jus-Extra VfGH 2014, 8 Heft 341 v. 1.2.2014

B-VG Art 83 Abs 2, ÄrzteG 1998 § 136, ÄrzteG 1998 § 137 Abs 1

Kein Entzug des gesetzlichen Richters durch Milderung der über einen Arzt rechtskräftig verhängten Disziplinarstrafe in einem wiederaufgenommenen Verfahren; durch § 137 Abs 1 Z 2 ÄrzteG 1998 bloß Verbot der Wiederaufnahme eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zum Nachteil des Disziplinarverantwortlichen.

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