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Digitale vaginale Selbstpenetration ist eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4771Jus-Extra OGH-St 2014, 1 Heft 340 v. 1.1.2014

StGB § 206 Abs 2

Die (von einem unmündigen Mädchen über Verleitung des Täters an sich selbst vorgenommene) digitale Vagnialpenetration entspricht auch beim Tatbild des § 206 Abs 2 zweiter Fall StGB dem Merkmal der „dem Beischlaf gleichzusetzenden“ geschlechtlichen Handlung.

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