MRG § 15, MRG § 37
Wenngleich die Umsatzsteuer in § 37 Abs 1 MRG nicht ausdrücklich angeführt wird, ist über die Angemessenheit der Vorschreibung durch den Vermieter im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren zu entscheiden. Ein Verweisungsbedarf in dieses Verfahren folgt schon aus der sachlichen Nähe der Umsatzsteuer zu jenen Mietzinsbestandteilen, die für ihre Berechnung Bemessungsgrundlage sind.