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Arbeitnehmerbegriff.

5. OGH – Zivilsachen60.01 ArbVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5471Jus-Extra OGH-Z 2014, 4 Heft 340 v. 1.1.2014

ArbVG § 36 Abs 2 Z 1

Ein Arbeitnehmer, der arbeitsvertraglich dazu verpflichtet ist, als Geschäftsführer einer anderen Konzerngesellschaft mit selbständiger Entscheidungsbefugnis für die Belegschaft und für die Betriebsmittel die Betriebsführungsfunktion auszuüben, ist nicht Arbeitnehmer im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn.

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