ASVG § 49
„Die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Dienstnehmer bei Beförderungsunternehmen“ (§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG) bezieht sich nur auf eine Beförderung, die das Beförderungsunternehmen selbst durchführt.
VwGH, 09.10.2013, 2012/08/0097