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Ausbildungsdienst, vorzeitige Beendigung, Entbindung vom Erstattungsbeitrag.

3. VwGH – Administrativrecht43 WehrrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5678Jus-Extra VwGH-A 2014, 2 Heft 340 v. 1.1.2014

HGG § 6

Auch wehrpflichtige Männer sind von der Leistung des Erstattungsbetrages entbunden, wenn sie wegen der erfolgten Geburt ihres Kindes den Ausbildungsdienst vorzeitig beenden. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsdienst noch nicht sechs Monate gedauert hat.

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