vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Widerstreitverfahren, Zeitpunkt.

3. VwGH – Administrativrecht81 WasserrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5687Jus-Extra VwGH-A 2014, 3 Heft 340 v. 1.1.2014

WRG 1959 § 109

Auch dann, wenn mit dem erstinstanzlichen Bescheid (nur) über den Vorzug eines widerstreitenden Projektes entschieden wurde, ist die Stellung eines weiteren konkurrierenden Bewilligungsansuchens nach der Erlassung dieses Bescheides unzulässig. Das gilt auch dann, wenn der Bescheiderlassung eine mündliche Verhandlung vorangegangen ist und der Verhandlungsleiter diese nicht geschlossen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte