VfGG § 12 Abs 1
Zurückweisung der Anträge auf Ablehnung von Mitgliedern des VfGH als befangen und auf Nichtigerklärung des Ablehnungsbeschlusses; Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof.
VfGH, 13.09.2013, B 365/2013
VfGG § 12 Abs 1
Zurückweisung der Anträge auf Ablehnung von Mitgliedern des VfGH als befangen und auf Nichtigerklärung des Ablehnungsbeschlusses; Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof.
VfGH, 13.09.2013, B 365/2013