B-VG Art 7 Abs 1, PoststrukturG § 17, PoststrukturG § 17a, BDG 1979 § 36, BDG 1979 § 38, BDG 1979 § 40
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versetzung eines der Telekom Austria zugewiesenen Beamten wegen Unterlassung der Ermittlungstätigkeit und Ignorieren des Parteienvorbringens hinsichtlich der tatsächlichen Existenz des zugewiesenen Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Aufgaben.