§ 17 AVG
Die Akteneinsicht ist im StVG selbst nicht geregelt, sondern in § 17 AVG. Der Einsichtswerber muss daher an
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§ 17 AVG
Die Akteneinsicht ist im StVG selbst nicht geregelt, sondern in § 17 AVG. Der Einsichtswerber muss daher an
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