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Suchtgifthandel, Vorbereitung von Suchtgifthandel, Erwerb, Besitz, Überlassen, Subsidiarität

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2025/16JSt 2025, 179 Heft 2 v. 21.5.2025

§ 27 Abs 1 Z 1 8. Fall SMG, § 28 Abs 1 1. und 2. Fall SMG, § 28a Abs 1 5. Fall SMG

§ 28 Abs 1 1. und 2. Fall SMG wird als „Vorbereitungsdelikt“ im technischen Sinn grundsätzlich von Suchtgifthandel nach § 28a Abs 1 5. Fall SMG als stillschweigend subsidiär verdrängt, wenn der Täter in weiterer Folge dieses Suchtgift (in zumindest tatbildlich großer Menge) überlässt oder dies versucht.

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