Mit dem Entwurf eines Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 20251 soll die Verordnung (EU) 2019/816 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen (ECRIS-TCN VO) innerstaatlich durchgeführt werden. Darüber hinaus wird Entscheidungen des EuGH insbesondere hinsichtlich des Verbots der Doppelverfolgung und Doppelbestrafung Rechnung getragen. Demnach sind Änderungen im StRegG, im TilgG, im EU-JZG, im ARHG, im EuStA-DG und im INÜG geplant.2 Die Änderungen sind vielfach verfahrenstechnischer Natur, so dass die geringe Zahl an Stellungnahmen nicht wundert.3

