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Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – der Ministerialentwurf

Aktuelle Gesetzesvorhabenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2025, 109 Heft 2 v. 21.5.2025

Mit dem Entwurf eines Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2025112/ME 28. GP . soll die Verordnung (EU) 2019/816 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen (ECRIS-TCN VO) innerstaatlich durchgeführt werden. Darüber hinaus wird Entscheidungen des EuGH insbesondere hinsichtlich des Verbots der Doppelverfolgung und Doppelbestrafung Rechnung getragen. Demnach sind Änderungen im StRegG, im TilgG, im EU-JZG, im ARHG, im EuStA-DG und im INÜG geplant.22Die Änderung im VbVG ist innerstaatlich bedeutungslos. Die Änderungen sind vielfach verfahrenstechnischer Natur, so dass die geringe Zahl an Stellungnahmen nicht wundert.33Das Begutachtungsverfahren lief bis 29.1.2025; es wurden 12 Stellungnahmen abgegeben.

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