§ 28a Abs 1 5. Fall SMG, § 28a Abs 2 Z 3 SMG, § 28a Abs 3 SMG, § 12 StGB
§ 28a Abs 3 SMG setzt kumulativ die Gewöhnung an Suchtmittel und die Begehung der Straftat nach dem SMG vorwiegend deshalb, um sich für den persönlichen Gebrauch Suchtmittel oder Mittel zu deren Erwerb zu verschaffen, voraus.

