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Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 – ein erster Überblick

Aktuelle Gesetzesvorhabenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2025, 5 Heft 1 v. 18.3.2025

Mit 1.1.2025 ist das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024, BGBl I 2024/157, in Kraft getreten. Das ist gerade noch rechtzeitig geschehen, um eine Sicherstellung zu Beweiszwecken nach § 110 Abs 1 Z 1 StPO zu ermöglichen. Kern der Reform ist die Regelung des behördlichen Zugriffs auf Daten und Datenträger sowie deren Auswertung. Dieser Regelungsbereich ist durch ein Erkenntnis des VfGH erforderlich geworden.11VfGH 14.12.2023, G 352/2023. Es sind aber nicht nur Änderungen in der StPO vorgenommen worden, sondern ua auch im StAG, JGG, FinStrG, GOG sowie im AVG. So gesehen kam es zu einer recht umfangreichen Reform, deren Entstehung auch viel zur politischen Realität in Österreich aussagt. So wurde am 13.6.2024 der Entwurf eines Strafprozessänderungsgesetzes 2024 als Initiativantrag22IA 4125/A 27. GP . eingebracht, der bereits am 18.6.2024 den Justizausschuss passierte33https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/4125?selectedStage=100 (16.12.2024)., bevor die Diskussion von neuem begann.44Zum IA siehe Tipold, Aktuelle Gesetzesvorhaben: Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 – der Initiativantrag, der Ministerialentwurf, JSt 2024, 289. Betrachtet man den letztlich beschlossenen Gesetzestext, hat sich im Vergleich zum IA nicht allzu viel geändert.

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