Mit 1.1.2025 ist das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024, BGBl I 2024/157, in Kraft getreten. Das ist gerade noch rechtzeitig geschehen, um eine Sicherstellung zu Beweiszwecken nach § 110 Abs 1 Z 1 StPO zu ermöglichen. Kern der Reform ist die Regelung des behördlichen Zugriffs auf Daten und Datenträger sowie deren Auswertung. Dieser Regelungsbereich ist durch ein Erkenntnis des VfGH erforderlich geworden.1 Es sind aber nicht nur Änderungen in der StPO vorgenommen worden, sondern ua auch im StAG, JGG, FinStrG, GOG sowie im AVG. So gesehen kam es zu einer recht umfangreichen Reform, deren Entstehung auch viel zur politischen Realität in Österreich aussagt. So wurde am 13.6.2024 der Entwurf eines Strafprozessänderungsgesetzes 2024 als Initiativantrag2 eingebracht, der bereits am 18.6.2024 den Justizausschuss passierte3, bevor die Diskussion von neuem begann.4 Betrachtet man den letztlich beschlossenen Gesetzestext, hat sich im Vergleich zum IA nicht allzu viel geändert.

