Die Überwachung verschlüsselter (interpersoneller) Kommunikation wird nunmehr seit einigen Jahren insbesondere in Strafrechtskreisen und im Bereich des Staatsschutzes diskutiert. Das Thema der Implementierung von Regelungen zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten erhält mit jedem medial wirksamen Fall einen erneuten Aufschwung und doch scheint es – mitunter aufgrund der technischen Komplexität – schlichtweg nicht möglich, für sämtliche Stakeholder des Straf-(prozess-)rechts zufriedenstellende Lösungen zu erzielen.

