Der Ausspruch über das (Nicht-)Bestehen des Spezialitätsschutzes ist nur deklaratorischer Natur.
Beisatz: Hier: Ausspruch eines Landesgerichts, dass die Auslieferung „ohne die Wirkungen der Spezialität“ erfolgt. (T1)
 OGH, 04.10.2023, 15 Os 98/23k 
(RS0134533) 

