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Fehlen von Indizien für die allgemeine Begreiflichkeit der heftigen Gemütsbewegung

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2023/46JSt 2023, 345 Heft 4 v. 29.8.2023

§ 75 StGB, § 76 StGB, § 345 Abs 1 Z 6 StPO, § 8 StPO

Bei Fehlen von Indizien für die allgemeine Begreiflichkeit der heftigen Gemütsbewegung ist eine Eventualfrage in Richtung des Verbrechens des Totschlags nicht zu stellen.

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