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Zu den Voraussetzungen des § 13 EKEG

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/70JSt 2020, 355 Heft 4 v. 15.7.2020

§ 13 EKEG, § 14 Abs 1 EKEG

Grundvoraussetzung für die Anwendung des Sanierungsprivilegs des § 13 EKEG ist ein Beteiligungserwerb des nunmehrigen Kreditgebers in der Krise. Bereits beim Beteiligungserwerb muss das Ziel der Sanierung verfolgt worden sein und im Rahmen eines ex ante tauglichen Sanierungskonzepts erfolgen.

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