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Entscheidung über Delegierungsantrag und dessen Rechtskraftwirkung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/68JSt 2020, 272 Heft 3 v. 15.5.2020

§ 39 StPO

Wurde über einen Antrag auf Delegierung bereits entschieden, so steht – bei unveränderter Sachlage und Begründung – der Zulässigkeit eines neuerlichen diesbezüglichen Antrags die Rechtskraftwirkung der Vorentscheidung entgegen.

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