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Strafzumessung im Ordnungsstrafverfahren

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2017/75JSt 2017, 587 Heft 6 v. 1.11.2017

§ 107 StVG, § 109 StVG, § 116 StVG

Sowohl die negative Vorbildwirkung für andere Insassen als auch die mangelnde Mitwirkung an der Erreichung der Vollzugszwecke sind jeder Ordnungswidrigkeit immanent, sodass eine Berücksichtigung in der Strafzumessung ausscheidet. (1)

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