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Weder die besondere Gefährlichkeit des Täters noch die der Betätigung bilden einen eigenen Strafsatz, sondern betreffen den Strafrahmen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/17JSt 2014, 72 Heft 1 v. 1.5.2014

VG § 3g

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