Der vorliegende Beitrag behandelt die Kompetenzverteilung und spezifische Voraussetzungen für die Kompetenzausübung in Angelegenheiten des Zugangs zu und der Veröffentlichung von Informationen im staatlichen bzw staatsnahen Bereich, insbesondere betreffend die Informationsfreiheit im Sinne der mit BGBl I 5/2024 neu eingeführten bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Für einen speziellen Ausschnitt der Informationsfreiheit besteht eine Bedarfskompetenz des Bundes nach Art 22a Abs 4 Z 1 B-VG zur näheren gesetzlichen Ausgestaltung durch einheitliche Vorschriften, von denen Bundes- und Landesgesetzgeber wiederum Abweichungen vorsehen dürfen, wenn diese erforderlich sind. Überdies werden die Kompetenzen zur Vollziehung besprochen.

