Dieser Beitrag untersucht zwei Fragen: Zunächst jene nach der Sinnhaftigkeit einer ökonomischen Analyse des Rechts. Der Beitrag beantwortet diese Frage dahingehend, dass die Rechtswissenschaften in der Tat einer verhaltensbasierten Ergänzung bedürfen und dass diese Ergänzung nicht aus den Rechtswissenschaften selbst kommen kann, sondern dass die diesbezügliche Verknüpfung mit den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften geradezu unverzichtbar ist. Der zentrale ökonomische Beitrag liegt dabei in der Herausarbeitung der im Recht explizit und implizit enthaltenen Anreizstruktur: Incentives matter. Sodann untersucht der Beitrag die Frage, ob die Rechtswissenschaften durch die Ökonomie in Bezug auf diese verhaltensorientierte Komponente wachgeküsst – ja vielleicht sogar sehr spät wachgeküsst – wurden? Die Antwort dieses Beitrags ist eine doppelte, nämlich einerseits, dass die Rechtswissenschaften zur Erfüllung ihrer je zeitgebundenen funktionalen Aufgaben nicht auf die Ökonomie gewartet haben und andererseits, dass die Rechtsökonomie die Jurisprudenz zwar nicht erleuchtet, wohl aber die Anreizstruktur des Rechts in ein neues Licht gesetzt hat.

