Deskriptoren: Gutachten; Kausalität; Traumafolgestörung; Verbrechensopfer; Verbrechensopfergesetz; Verdienstentgang.
Normen: § 37 AVG, § 52 AVG, § 18 Abs 2 KOVG 1957, § 1 VOG 1972, § 2 Z 7 VOG 1972
Zwecks Prüfung von auf § 1 Abs. 1 VOG 1972 gestützten Ansprüchen hat das VwG erstens konkrete Feststellungen zu der ins Treffen geführten Gesundheitsschädigung und zweitens einwandfreie und umfassende Feststellungen zu den potentiell für die Gesundheitsschädigung kausalen Tathandlungen zu treffen, und zwar insbesondere hinsichtlich Beginn, Dauer, Häufigkeit und Art der behaupteten Handlungen (vgl. z.B. VwGH 21.8.2014, Ro 2014/11/0027, mwN).