Deskriptoren: Diskriminierungsverbot; Militärmedizin; Zugang zu Teilnahmeprüfung; Ungleichbehandlung von Bewerberinnen.
Normen: Art 14 EMRK, Art 2 1. ZPEMRK
Keine objektive und vernünftige Rechtfertigung dafür, einer Frau, deren Größe und Gewicht unter den für weibliche Bewerberinnen erforderlichen Grenzen lagen, die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung zum Studium der Militärmedizin zu verweigern.