Der ärztliche Sachverständige als Gehilfe des Gerichts, aber auch als Beweismittel, ist gefordert, sein schriftliches Gutachten derart zu formulieren, dass es sowohl für das urteilende Gericht, aber auch für die Parteien nachvollziehbar und überprüfbar ist. Um solche Qualitätsanforderungen zu gewährleisten, muss von einem medizinischen Sachverständigen ein Gutachten eingefordert werden, welches sowohl inhaltlich als auch formal korrekt ausgeführt ist. Dies ist in der täglichen Gerichtspraxis leider nicht immer der Fall. Die vorliegenden Überlegungen zu den eingeforderten Qualitätskriterien basieren auf der jahrelangen Erfahrung des Autors als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.