Zur Aufrechterhaltung hoher medizinischer Versorgungsstandards erlangte die Arbeitsteilung auch im Gesundheitswesen wesentliche Bedeutung. Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten spielt damit eine wesentliche Rolle bei der Erbringung medizinischer Leistungen. Dementsprechend beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit dem rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und nichtärztlichen Gesundheitsberufen sowie im Speziellen mit der eigenständigen Verarbeitung makroskopischer OP-Präparate in der Pathologie.