Mit den Hochschulnovellen 2021 wurde das Reglement von Universitäten und Fachhochschulen zur Anerkennung schulischer Leistungen maßgeblich verändert. Insbesondere für den Fachhochschulbereich ergeben sich daraus durchaus diffizile Einordnungs- und Abgrenzungsfragen. Vor diesem Hintergrund behandelt der gegenständliche Beitrag zentral die Frage, ob an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen erworbene Qualifikationen für einschlägige Bachelorstudiengänge anerkennungsfähig sind. Dazu wird im vorliegenden Teil 1 zunächst die Ausbildung an diesem Schultypus im Kontext des österreichischen Schulsystems verortet sowie Entwicklung, gesetzgeberische Intention und Regelungszweck zum Anerkennungsregelwerk für Universitäten und Fachhochschulen in den Blick genommen. Davon ausgehend wird in einem nachfolgenden Teil 2 bewertet, ob und inwieweit am in Betracht stehenden Schultypus erbrachte Leistungen den Anerkennungsvorgaben des aktuellen Fachhochschulgesetzes subsumiert werden können.