Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Schönheitseingriffen an Minderjährigen, insbesondere mit dem Tätowieren, Piercen und mit Schönheitsbehandlungen und -operationen im Sinne des ÄsthOpG. Es werden auch Sonderfälle wie das Stechen von Ohrlöchern bei Neugeborenen und Kleinkindern sowie medizinisch indizierte plastisch-ästhetische Operationen bei unmündigen Minderjährigen behandelt.