Patientenunterstützungsprogramme (PSPs) bieten Patienten therapiebegleitende Unterstützungsmaßnahmen an und sind mittlerweile zu einem fixen Bestandteil des Gesundheitswesens geworden. Sie können helfen, dem Gesundheitssystem Kosten zu sparen und sind daher grundsätzlich zu begrüßen, stehen aber in einem Spannungsverhältnis zum Verbot der Laienwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie dem Zuwendungsverbot an Angehörige der Fachkreise. Dieser Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen PSPs zulässig sind und welche Vorgaben bei der Gestaltung und Durchführung zu beachten sind.