Deskriptoren: Patientenrechte; Haftung; Aufklärung; Operationserfahrung; Selbstbestimmungsaufklärung; neue Methode; Neulandmedizin; Patientenautonomie.
Normen: § 1299 ABGB, § 1300 ABGB
Patienten haben keinen Anspruch darauf, vor Durchführung des operativen Eingriffs (hier: Bandscheiben-OP) über die Anzahl der vom Arzt nach einer bestimmten Methode ausgeführten Operationen aufgeklärt zu werden.