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Geschäftsführung ohne Auftrag bei konsensloser Behandlung

FachbeiträgeAssoz. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Martina SchickmairJMG 2022, 22 Heft 1 v. 3.5.2022

In Fällen dringend notwendiger ärztlicher Behandlung ist der Patient oftmals (zB wegen Bewusstlosigkeit oder eines Schocks) nicht in der Lage, einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt abzuschließen und/oder in die Behandlung einzuwilligen. Das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient beurteilt sich in diesen Fällen – so die hA – nach dem Institut der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im Notfall. Unter welchen Umständen bei konsensloser ärztlicher Behandlung die Regelungen der GoA im Notfall zur Anwendung gelangen und welche Rechtsfolgen sich daraus ableiten, ist Gegenstand des folgenden Beitrags.11Dieser Beitrag basiert auf einem Vortrag, den die Verfasserin am 17. 2. 2022 im Rahmen des von Reinhard Resch und Felix Wallner geleiteten Medizinrechtsseminars der Medizinischen Fortbildungsakademie OÖ gehalten hat.

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