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Verpflichtung zur stationären Aufnahme bei möglicher Blinddarmentzündung?

Aktuelles in KürzeDr. Uwe NiernbergerJMG 2022, 6 Heft 1 v. 3.5.2022

Eine Patientin, welche mehrfach im Klinikum wegen Bauchschmerzen vorstellig wurde und bei welcher die Untersuchungen keinen Hinweis auf eine Blinddarmentzündung zuließen, ist nicht als anstaltsbedürftige und unabweisbare Person zu qualifizieren, sodass keine Aufnahmepflicht besteht.

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