Wurde im Zuge des Abschlusses des Behandlungsvertrages die Operation durch einen bestimmten Operateur vereinbart, ist der Patient im Falle eines Wechsels des Operateurs darüber aufzuklären und seine Zustimmung einzuholen.
Wurde im Zuge des Abschlusses des Behandlungsvertrages die Operation durch einen bestimmten Operateur vereinbart, ist der Patient im Falle eines Wechsels des Operateurs darüber aufzuklären und seine Zustimmung einzuholen.