Die Behandlung von Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Geht es doch darum, dass sowohl im niedergelassenen als auch im ambulant / stationären Bereich der Patient vom Arzt nicht nur über seine Erkrankung und deren Verlauf informiert werden muss, sondern der Patient auch seine Zustimmung zur geplanten medizinischen Behandlung erteilen muss. Und dies ist nur dann rechtswirksam möglich, wenn der betroffene Patient auch verstanden hat, worum es eigentlich geht, welche Behandlungsmaßnahmen im gegenständlichen Fall vom Arzt angedacht werden.