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Krankenzusatzversicherung: Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht

Der interessante FallDr. Uwe NiernbergerJMG 2021, 228 Heft 4 v. 15.12.2021

Hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Beantwortung der Antragsfragen Kenntnis von einer diagnostizierten Erkrankung, dann hat er diese anzugeben, selbst wenn sich die Diagnose nachträglich als unrichtig herausstellt.

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