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Telemedizin und die unmittelbare Ausübungspflicht der Ärzte

FachbeiträgeDDr. Lorenz Vock , Dr. Gerald Ganzger , Mag. Daniel SöllnerJMG 2021, 148 Heft 3 v. 15.9.2021

Im Zuge der Corona-Krise ist die Telemedizin in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Die erstaunte Öffentlichkeit wurde unversehens darüber informiert, dass nunmehr „telemedizinische“ Leistungen über die Sozialversicherung verrechenbar seien11Vgl das Rundschreiben der ÖAK-Kurie der niedergelassenen Ärzte Nr. 18/2020 betreffend die Verrechenbarkeit der ausführlichen diagnostischen Aussprache bei der Telefonordination.. Dem überraschten Laien war diese Möglichkeit bis dahin wohl in den seltensten Fällen bekannt. Dem interessierteren Teil der Ärzteschaft mag vielleicht ein seltsames Gefühl aufgestiegen sein, hatte man doch vage in Erinnerung, dass eine telefonische Auskunftserteilung nicht rechtens sei, sollte die ärztliche Dienstleitung, nämlich Anamnese, diagnostische Maßnahmen, Diagnosestellung und Therapievoraschlag eigentlich doch unmittelbar am Patienten verrichtet werden. Zumeist wird das Interesse an dieser Fragestellung angesichts der unwägbaren Schwankungen der Patientenströme während des Höhepunktes der Krise rasch anderen wichtigen Themen gewichen sein.

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