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Mögliche Grenzen straffreier Suizidunterstützung – ein (vorsichtiger) Ausblick auf 2022

Aus aktuellem AnlassUniv.-Prof. Dr. Alois BirklbauerJMG 2021, 131 Heft 3 v. 15.9.2021

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2020 die Strafbarkeit der Mitwirkung am Suizid (§ 78 2. Alt StGB) mit Wirkung 31.12.2021 aufgehoben11VfGH G139/2019 vom 11.12.2020. Siehe dazu auch Birklbauer, Teilweise Verfassungswidrigkeit der Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB): Erste Analyse des Erkenntnisses und weiterführende Überlegungen, JMG 2020, 189 = JSt 2021, 10.. Trotz intensiver Diskussion gibt es Mitte Oktober 2021 noch keinen Gesetzesvorschlag, um eine vergleichbare Strafbarkeit aufrecht zu erhalten. Dem Vernehmen nach ist ein Gesetz im Endstadium der Ausarbeitung. Der vorliegende Beitrag präsentiert verschiedene Möglichkeiten, die sich ab 2022 bieten könnten. Nach einer Einleitung (1.) sollen zunächst die Begriffe „Selbsttötung“ und „Fremdtötung“ im Kontext des StGB erörtert werden (2.). Dem folgen Ausführungen zum grundrechtlichen Rahmen für den assistierten Suizid (3.) sowie eine Zusammenfassung der zentralen Argumente der VfGH-Entscheidung 2020 mit ausgewählten Stellungnahmen dazu in der Literatur (4.). Im Anschluss sollen mögliche Wege einer rechtlichen Umsetzung mit Blick auf die Diskussion im „Dialogforum Sterbehilfe“ dargestellt werden (5.). Ein zusammenfassender Ausblick (6.) steht am Ende des Beitrags.

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